Bitte beachten Sie, dass dieser Aushang unverbindlich ist, keinen Anspruch auf Vollständigkeit besitzt, keine Rechtsberatung ersetzt und der Landesverordnung des Landes Baden-Württemberg unterzuordnen ist. Wir bitten zudem darum, die folgenden
präventiven Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus ernst zu nehmen und einzuhalten, denn wir wollen vermeiden, dass:
• in unserem Verein eine Infektion festgestellt wird oder eine Infektionskette startet,
• unsere Anlage behördlich geschlossen wird (hier sind mehrere Wochen bis Monate möglich),
• Tennis wieder aus dem Kreis der für das Startszenario bevorzugten Sportarten genommen wird und damit der Spielbetrieb in unserem Verein wieder zum Stillstand kommt.
Aufenthalt auf der Tennisanlage
- Das Betreten und Verlassen des Platzes erfolgt auf direktem Weg!
- Ein Aufenthalt neben dem eigentlichen Spiel ist untersagt!
- Umkleideräume und Duschen sind gesperrt!
- Toilettengang ist erlaubt!
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist jederzeit einzuhalten!
- Es gelten die Hygienevorschriften des Robert-Koch-Instituts
Das eigentliche Tennis-Spiel
- Einzelspiele erlaubt
- Doppelspiele verboten!
- Shakehands verboten!