Allgemeine Fragen zum Club

  • Erwachsene 220 €/Jahr
  • Ehepaare 345 €/Jahr
  • Auszubildende, Kinder u. Jugendliche 65 €/Jahr
  • 2. Kind 50 €/Jahr
  • 3. Kind 5 €/Jahr
  • Passive Mitglieder 36 €/Jahr
  • Beitragseinzug per Einzugsermächtigung
  • Bei Eintritt innerhalb der Saison werden Beiträge nur anteilig erhoben.
  • Pflicht Arbeitsstunden 4 Stunden

Arbeitsstunden

Damit unsere Anlage weiterhin schön bleibt, sind wir auf Mithilfe angewiesen. Mitglieder, die Arbeitsstunden leisten möchten, melden sich bitte vor Saisonbeginn beim Vorstand. Danach genügt ein Eintrag in die Arbeitsdienstliste, die im Clubhaus ausliegt.
Erwachsene haben 4 Arbeitsstunden pro Jahr zu leisten.

Für nicht geleistete Arbeitsstunden werden 10 € pro Stunde fällig, die im Folgejahr eingezogen werden.

Clubhaus

Abends sind im Clubhaus die Lichter aus zu schalten und alle Fenster und Türen zu verschließen. Das elektronische Türschloß zum Clubhaus wird mit einem digitalen Code geöffnet bzw. geschlossen.

Platzreservierung

Die Plätze 1 und 2 werden online reserviert. Die Spielzeit beträgt 60 Minuten für ein Einzel und 90 Minuten für ein Doppel. Diese Plätze können im Voraus reserviert werden.

Die Plätze 3 bis 6 werden durch Stecken der Mitgliedskarte und Stellen der Startzeit reserviert. Die Spielzeit beträgt 45 Minuten im Einzel und 60 Minuten im Doppel. Diese Plätze können nicht im Voraus reserviert werden.

Wird ein Platz 10 Minuten nach dem geplanten Spielbeginn nicht aktiv genutzt, kann er durch Stecken der Mitgliedskarte und Stellen der Startzeit neu belegt werden. Auf den Plätzen 1 und 2 endet die Spielzeit mit der online reservierten Spielzeit.

Die Spielzeit beinhaltet die Zeit für die Platzpflege vor und nach dem Spiel.

Platzpflege

Um die Plätze in gutem Zustand zu halten, müssen sie vor und nach dem Spiel beregnet und abgezogen werden. Außerdem sind die Linien zu reinigen und zu kontrollieren. Auf das Beregnen kann verzichtet werden, wenn das Spielfeld gut durchfeuchtet ist.

Beschädigungen des Platzes und Abhebungen der Linien sind sofort zu beheben bzw. dem Platzwart, dem Trainer oder dem Vorstand zu melden. Gegebenenfalls werden diese Plätze dann gesperrt und nach der Instandsetzung wieder freigegeben.

Sind die Plätze durch Regen zu weich, darf auf den Plätzen erst wieder gespielt werden, wenn die Plätze abgetrocknet sind und durch den Platzwart, dem Trainer oder dem Vorstand freigegeben sind.

Um eine Beschädigung der Sonnenschirme durch Wind und Sturm zu vermeiden, sind diese nach Spielende zu schließen.

Verfügbarkeit der Plätze

  • Der Trainer kann Plätze für sein Training reservieren.
  • Der Belegungsplan für das Mannschaftstraining hängt im Clubhaus aus.
  • Auf Veranstaltungen wie Medenrunde Mannschaftsspiele, LK-Turniere, Schleifchenturniere, Kinder Tenniscamps etc. wird durch Aushang am Clubhaus hingewiesen.

Spielberechtigung

  • Kinder und Jugendliche dürfen auf allen Plätzen spielen.
  • Für Gäste gelten die gleichen Regeln wie für Mitglieder.
  • Gäste sind auf der Clubanlage herzlich willkommen. Die Platzmiete beträgt 14 €/Stunde und ist im Voraus beim Platzwart, Clubwirt oder einem Vorstandsmitglied zu entrichten. Reservierungen sind nicht möglich.
  • Wir helfen neuen Mitgliedern aktiv bei der Integration. Bitte wenden Sie sich an den Vorstand. Der TCA garantiert, daß jedes Neumitglied zum Tennisspielen kommt.

Partnerclubs

  • Mitglieder des TC-Altbirnau, des TC-Uhldingen und des TC-Überlingen sind gegenseitig auf der Clubanlage spielberechtigt, sofern mindestens ein Mitglied des Gastvereins mitspielt.
  • Mitglieder des TC Überlingen dürfen die sanitären Einrichtungen (Duschen, WC) und die Umkleideräume des Clubhauses mitnutzen.

FAQ

Online Buchung der Plätze 1 und 2

Die Reservierung erfolgt über die Internetseite https://playtomic.io/sports/tennis beim „Tennisclub Altbirnau e.V.“. Um reservieren zu können, muß man sich bei Playtomic registrieren. Dazu muß eine gültige E-Mail Adresse angegeben und ein eigenes Passwort definiert werden.
Eine Reservierung ist 14 Stunden im Voraus möglich. Dabei ist zu beachten, daß Plätze durch Trainer und Mannschaftstraining regelmäßig belegt sein können.
Die Plätze 5 und 6 sind die vom Trainer vorwiegend benutzten Plätze.
Die Plätze 1 bis 4 sind die von den Mannschaften vorwiegend genutzten Plätze.

Nutzung der Plätze des TC Überlingen

Auf den drei Plätzen des TC Überlingen darf nur gespielt werden, wenn ein Mitglied des TC Überlingen mitspielt. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur mit Genehmigung eines Vorstandsmitgliedes des TC Altbirnau möglich.

Gegen welche Risiken ist der TCA versichert?

Der TCA und seine Mitglieder sind über den Sportversicherungsvertrag des Badischen Sportbundes Freiburg e.V. bei der ARAG gegen folgende Risiken versichert.

Unfall: Schließt sporttypische Risiken ein und gilt als Ergänzung zur privaten
Vorsorge.
Haftpflicht: Schützt Verbände und Vereine sowie Sportlerinnen und Sportler vor
Schadenersatzansprüchen.
Rechtsschutz: Schützt das Recht als Verein oder Verband und leistet bis zu 100.000 Euro pro Rechtsschutzfall.
Umwelthaftpflicht: Deckt Schadenersatzansprüche für Umweltschäden aufgrund zivilrechtlicher Ansprüche ab. Die Versicherungssumme beträgt 3.000.000 Euro.
Krankenversicherung Ersetzt Kosten, wenn zum Beispiel Zähne oder Brillen beschädigt werden.
Vermögensschäden: Schützt bei Vermögensschäden außerhalb der eigenen Organisation.
Vertrauensschaden: Ersetzt den Schaden, wenn zum Beispiel Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauenspersonen veruntreut werden.

Bei Inanspruchnahme gelten folgende Grundsätze:

1. Die Sportversicherung ist als Hilfe gedacht; sie kann die private, individuelle Vorsorge nicht ersetzen. Im Rahmen der Unfallversicherung sollen Leistungen in erster Linie für schwere Unfälle zur Verfügung stehen, während vergleichsweise geringfügige Gesundheitsschäden nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft gehen sollen.

2. Die Gleichbehandlung aller Mitglieder und Verbände muss gewährleistet sein. Niemand darf wegen seiner Sportart oder seiner persönlichen Verhältnisse bevorzugt werden.

3. Soweit vertretbar, sollen Versicherungsleistungen aus der Sportversicherung im Einzelfall nur dann erbracht werden, wenn ein Schadensausgleich auf andere Weise nicht erreicht werden kann.