Wie sehr freuen wir uns auf sonnige Tage im Freien, lange Abende auf der Terrasse und erfüllte Momente im Garten, oder auf unserer schönen Anlage!
Nun die gute Nachricht: Unser Clubwirt Muharem Thomas öffnet ab Samstag, 22.05.21, die Außengastronomie, so dass einem ungezwungenen Abschluss nach einem anstrengenden Spiel nichts im Wege stehen wird. Nutzen Sie bitte dieses Angebot! Muharem Thomas, unser Clubwirt und sein Vater, bieten auch (nahezu) täglich Essen to go an – Muharem freut sich über den Umsatz!
Öffnungsschritt 1 – Gastronomie, was muss beachtet werden?
Bei einer Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 tritt die 1. Öffnungsstufe in Kraft. Hierbei sind die Hygieneanforderungen einzuhalten. Die Kontaktdaten der Besucher müssen dokumentiert werden. Zudem muss jede Person einen negativen Schnelltest vorweisen, Geimpfte und Genesene sind davon ausgenommen.
Im Außenbereich gilt keine Personenbegrenzung. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.
In Innenräumen ist ein Gast je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche erlaubt. Je Tisch maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschl. 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Es wird von jedem Gast ab sechs Jahren ein Coronatest benötigt. Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
Für die Einhaltung der Regeln ist unser Clubwirt zuständig!
Benötige ich für ein Tennisdoppel im Freien einen Test?
Vorlage eines Test- Impf- oder Genesenennnachweises, sofern auf einem Platz mehr als 2 Haushalte spielen. Dies gilt nicht für Gruppen, deren Teilnehmer alle das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Darf ich die Gemeinschaftseinrichtungen für Umkleiden und Duschen benutzen?
Nein! Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nicht benutzt werden – Ausnahmen für die Einzelnutzung der WC`s.
Bitte beachten Sie, dass dieses Anschreiben unverbindlich ist, keinen Anspruch auf Vollständigkeit besitzt, keine Rechtsberatung ersetzt und der Landesverordnung des Landes Baden-Württemberg unterzuordnen ist. Außerdem orientieren wir uns an den Vorgaben des Badischen Tennisverbandes.
Wir informieren Sie rechtzeitig über die weitere Planung!
Bleiben Sie gesund!
Ihre Vorstandschaft
„Durchalten – Die Hoffnung stirbt zuletzt – Sei in guten Zeiten dankbar