Ab 01.07. dürfen die Duschen und Umkleiden wieder verwendet werden, ab dann gilt die neue Corona VO für Sport.

https://km-bw.de/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli

Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken (Siehe § 2 Absatz 3).

 

2020 06 25 Neue Corona-Verordnung Sport
CoronaVO Sport vom 25. Juni 2020